Landesmuseum: Copyright-Zeichen bei gemeinfreien Werken und Download nur für Journalisten?

Die sehenswerte Ausstellung im Landesmuseum Zürich verfügt über Bilder zum Thema Arbeit von 1860 bis 2015. Es handelt sich um einen Ausschnitt aus einer immensem Sammlung von über 400’000 Fotografien im Bestand des Landesmuseum.

Auf der Webseite des Landesmuseums finden sich auch Bilder von der Ausstellung. Insbesondere das Bild von Eduard Müller mit den vielen Arbeiter auf einer Baustelle ist faszinierend und wird auch für die Ausstellung prominent verwendet.

Allschwil - Eduard Müller

Mechanische Ziegelei Allschwil, 1898, Eduard Müller, Quelle: Nationalmuseum Schweiz

Das Landesmuseum erwähnt nun auf der Webseite, dass das Bild mit einem (c) urheberrechtlich geschützt ist und nur Journalisten dieses und andere Bilder downloaden dürfen. Eduard Müller ist 1915 verstorben, weshalb keine Urheberrechte seit ca 1966 mehr bestehen. Ein (c) Hinweis und darauf aufbauend ein Verbot eines Downloads ist nicht korrekt. Abgesehen davon ist der Download in der Schweiz für private Nutzung sowieso erlaubt.

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Wir haben deshalb im Landesmuseum nachgefragt, weshalb sie ein (c) Zeichen verwenden. In der Antwort bestätigt das Landesmuseum die Gemeinfreiheit des Werkes, erwähnt aber das der (c) Hinweis nicht bindend sei. Es geht ihnen um die Bezeichnung der Herkunft. Für die Bezeichnung der Herkunft braucht es jedoch kein (c). So kann eine Quellenangabe gewünscht werden und würde wohl auch von den meisten freiwillig gemacht. (c) bezeichnet zudem den Rechteinhaber. Wir haben deshalb bei Juristen des Instituts für geistiges Eigentum und bei der Digitalen Allmend nachgefragt. Bei gemeinfreien Werken gibt es keinen Rechteinhaber mehr, weshalb keine Urheberrechtsverletzung aufgrund der falschen Verwendung eines (c) Zeichens geltend gemacht werden kann. Verträge die jedoch basierend auf einem nicht korrekten (c) xy für ein gemeinfreies Werk eingegangen werden sind anfechtbar (OR Artikel 28 Täuschung).

Am einfachsten wäre, wenn das Landesmuseum vorsichtiger bei der Anwendung des (c) Symbols wäre und es nur dann nutzt, wenn sie wirklich Rechteinhaber sind. Anstelle des (c) könnten sie einfach einen Quellenhinweis erbitten. Ein guter und sinnvoller Umgang mit Urheberrechten setzt eben auch voraus, dass man sich nur auf das Urheberrecht beruft wenn wirklich Rechte bestehen. Alles andere verwirrt nur und unterminiert sogar die Wichtigkeit von korrekten Urheberrechtsangaben.

Leider verbietet das Landesmuseum auch das Fotografieren in der Ausstellung. Ruft aber auf, dass Leute Bilder von ihrer Arbeit einsenden. Das ist aber nur ein einseitiger Austausch. Sicher könnte die aktive Social-Media-Beteiligung an der Ausstellung gefördert werden, indem man ein paar gemeinfreie Bilder zur Verfügung stellt und zu einem Remix aufruft.

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Re-Mix von Eduard Müller Bild (gefunden auf Facebook)

Im Sommer 2016 wird die Studienbibliothek im Landesmuseum eröffnet und 400’000 digitalisierte Bilder sollten dann in der Bibliothek zugänglich sein. Es ist zu hoffen, dass zumindest die gemeinfreien Bilder direkt über das Internet frei zur Verfügung gestellt werden und nicht nur vor Ort. Auch soll nur ein (c) verwendet werden, wenn wirklich Urheberrechte bestehen und geltend gemacht werden.

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