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Anfrage Schweizerisches Literaturarchiv und Nutzung von gemeinfreien Werken

Das Schweizerische Literaturarchiv sammelt literarische Nachlässe und Archive aus der Schweiz. Darunter sind auch Nachlässe von Autoren und Autorinnen, welche gemeinfrei sind. Dazu gehört beispielsweise Annemarie Schwarzenbach, Hugo Ball oder Maria Waser. Das Literaturarchiv ist Bestandteil der Nationalbibliothek der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Im Rahmen unserer Aktivitäten rund um den Public Domain haben wir dem Literaturarchiv einige Fragen gestellt.

AUFGABE DES ARCHIVS

Was ist die zentrale Aufgabe Ihres Archivs in Bezug auf Werke? Was ist Ihnen wichtig bei der Nutzung dieser Werke?

Das Schweizerische Literaturarchiv (SLA) versteht sich in erster Linie als Gedächtnisspeicher für Materialien betreffend die vier Schweizer Literaturen. Wir sammeln, ordnen und archivieren die uns anvertrauten Nachlässe und Archive und werten sie nach Möglichkeit auch aus. Die Ergebnisse werden in verschiedenen Gefässen an die interessierte und fachspezifische Öffentlichkeit getragen: Publikationen (Quarto. Zeitschrift des Schweizerischen Literaturarchivs) und Passim (Newsletter des SLA); Veranstaltungen (Autorenabende, Buchpräsentationen, Tagungen, Kolloquien, Sommerakademie, Forschungsprojekte). Dabei streben wir je nach Gefäss und Thema auch Kooperationen mit verwandten Institutionen an.

Editionen realisieren wir als Pilotprojekte zu besonders wichtigen Materialien aus unseren Beständen. Als Ergebnis eines SNF-Projektes ist die textgenetische Edition von einer Entwurfshandschrift zu erwähnen: Rainer Maria Rilke, Die Aufzeichnungen des Malte Laurids Brigge, das Berner Taschenbuch. Ein Faksimile mit Transkription. Wallstein Verlag, Göttingen 2012. Erst die wissenschaftliche Erschliessung macht aus einem ungeordneten Materialhaufen ein nachgelassenes Werk, das angemessen rezipiert werden kann. Dabei befördert die Critique génétique die Einsicht in dessen Entstehung. 

Welche Chancen und Risiken sehen Sie darin, dass die Werke gemeinfrei werden?

Die Chancen bestehen sicherlich darin, dass Werke, die in Vergessenheit geraten oder nicht mehr zugänglich sind, auf unkomplizierte Weise wieder zur Verfügung gestellt werden können. Allerdings denke ich, dass es damit aus zwei Gründen nicht getan ist:

Erstens benötigen gerade diese älteren Werke in der Regel einen sorgfältig ausgearbeiteten Kommentar, wenn sie heutigen Lesenden in einer sinnvollen Weise nicht nur zugänglich, sondern eben auch verständlich gemacht werden sollen. Zweitens reicht die Zugänglichkeit eines Textes nicht aus, um einen Autor ins Bewusstsein des Lesepublikums zurück zu rufen. Es braucht flankierende Massnahmen wie z.B. vermittelnde Tätigkeiten, das können Forschungsprojekte sein, universitäre Veranstaltungen, Tagungen oder Lesungen.

Ein Beispiel: Der Innerschweizer Autor Heinrich Federer, gestorben 1928, zu seiner Zeit ein bekannter und geschätzter Autor mit vergleichsweise hohen Auflagen, ist nach ca. 1970 vollständig in Vergessenheit geraten. Vor einiger Zeit wurde im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt festgestellt, dass viele seiner Werke im Digitalisierungsportal Gutenberg oder über Kindle zugänglich sind (vgl.
http://gutenberg.spiegel.de/buch/4705/1
). Ein Band mit Texten von Federer (Schwerpunkt: Feuilletons und einige Erzählungen mit umfangreichem Kommentarteil) ist im Literaturarchiv in Vorbereitung. Federer wurde anlässlich einer universitären sowie zweier wissenschaftlicher Veranstaltungen in Fachkreisen behandelt, und zwar im Kontext des Forschungsprojektes „Blick nach Süden. Zum Italienbild in der deutschsprachigen Literatur der Schweiz seit 1861“. Wir hoffen, damit den Boden zu einer Federer-Rezeption in einem neuen Kontext vorbereitet zu haben. Die Online-Ausgaben haben in dieser Hinsicht in meiner Wahrnehmung kein Echo ausgelöst.

Ich nehme an, dass diese verschiedenen Medien und Plattformen ineinander greifen müssen, um ein Werk, einen Autor oder eine Autorin ausserhalb eines engen Zirkels von Forschenden wieder ins Bewusstsein eines Lesepublikums zurück zu rufen. Es genügt bei weitem nicht, Werke zu digitalisieren und online zu stellen. Aber genau dieses Bewusstsein und die entsprechenden Vernetzungen und Kontextualisierungsmassnahmen fehlen meiner Wahrnehmung nach bis anhin, die Euphorie der freien Zugänglichkeit über Internet ist noch sehr gross  – und das lässt gegenwärtig einer gewissen Beliebigkeit Raum. Ich denke, neue Einsichten zu einer erweiterten Nutzung dieser interessanten Möglichkeit werden sich irgendwann durchsetzen.

ZUGANG ZU DEN WERKEN

Internet und digitale Medien ermöglichen es, die Werke der Urheberin in einer neuen Art zugänglich zu machen und zu vermitteln. Werden die neu gemeinfreien Werke oder digitale Versionen der Werke von Ihnen ab1.1.2013 aktiv zugänglich gemacht und über digitale Medien neu vermittelt? Weshalb? Weshalb nicht? Unter welchen Bedingungen würden Sie es tun?

Die Aufgabe des SLA ist in erster Linie die Pflege des uns anvertrauten Archivgutes, das vornehmlich aus Handschriften und Typoskripten sowie den dazugehörigen Materialien besteht. Fallweise strengen wir ein Forschungsprojekt an, das auf unseren Materialien aufbaut, aber nach anderen Kriterien ausgewählt wird. Der Aufwand für die Aufbereitung von Archivalien ist enorm, daran ändert auch der neue Rechtsstatus nichts. Aus diesen Grund werden wir die Debatte um die Vermittlung gemeinfreier Werke nicht führen und in dieser Hinsicht auch nicht systematisch aktiv werden.

Das Urheberrecht sagt ja ganz klar: Die Werke sind 70 Jahre nach dem Tod frei. Wie kann nun ein einfacher Bürger ein Werk erfragen oder erhalten, bei dem die Urheberrechte abgelaufen sind? Welche Bedingungen würden Sie auf alle Fälle an den Benutzer stellen?

Der gedruckte Text eines Werkes steht auch ausserhalb des SLA zur Verfügung, da sind wir nicht unbedingt erst Anlaufstelle, selbst wenn es eine Autorin oder einen Autor aus unseren Beständen betrifft.

Hinsichtlich des Vorgehens ein gedrucktes Werk betreffend würde ich Ihnen folgendes Procedere empfehlen: Sie können Reproduktionen von gemeinfreien publizierten Werken – digital oder gedruckt – über die Nationalbibliothek bestellen. Suchen Sie die Publikation in www.nb.admin.ch/helveticat. Wenn sie älter als 110 Jahre ist, erscheint der EOD-Button (EOD steht für e Book on Demand). Ist sie dagegen jünger als 110 Jahre, bestellen Sie sie über das leere EOD-Formular http://www.books2ebooks.eu/odm/orderformular.do?formular_id=242&lang=de. Im Feld “Anmerkungen” ist zu vermerken, dass die Publikation gemeinfrei ist. Andere Bedingungen als die der Gemeinfreiheit gibt es nicht. Für allfällige Fragen steht swissinfodesk@nb.admin.ch zur Verfügung.

Wenn es sich dagegen um die Wiedergabe von (unpublizierten) Archivmaterialien (Manu- oder Typoskripte) handelt, dann ist eine Publikation derselben den Nutzungs- und Publikationsbedingungen des SLA unterstellt. Diese sehen vor, dass Publikationsvorhaben unserer Genehmigung unterstehen. Das hat nicht nur mit – im gegebenen Fall ja nicht mehr relevanten – Urheberrechtsfragen zu tun, sondern auch mit solchen des Persönlichkeitsrechtes.

NUTZUNG DER WERKE IN DER ZUKUNFT

Die Werke können auch zur Erstellung neuer Werke genutzt werden, bspw. in der Form von Adaptionen, Übersetzungen oder Mash Ups. Wird eine Wiederverwendung und Bearbeitung der Werke gefördert? Weshalb? Weshalb nicht?

Dieser Aspekt liegt etwas weit ab von unseren Kernkompetenzen, in diese Debatte werden wir uns deshalb nicht einschalten. Die Initiative liegt bei den Nutzenden, nicht beim SLA.

Welche Chancen sehen Sie in Hinsicht auf die neuen Nutzungsformen für die Vermittlung der Werke für Ihr Archiv?

Wie schon gesagt: Die Zugänglichkeit von Werken über das Internet stellt für Forschung und Lehre eine grosse Bereicherung dar – aber die entsprechende Kontextualisierung darf auf keinen Fall vernachlässigt werden, und genau da sehen wir unsere Aufgabe, die nicht delegiert werden kann.

Vielen Dank an Dr. Corinna Jäger-Trees vom Schweizerischen Literaturarchiv für die Beantwortung der Fragen

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Cory Doctorow zu James Joyce & Public Domain

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Die Welt vor 70 Jahren gehört uns!

Für den Public Domain Jam in Zürich ist das Urheberrechtsgesetz zwar der Ausgangspunkt für die Veranstaltungen, allerdings spielt das Urheberrecht für unsere Veranstaltung keine Rolle mehr. Gejammt werden alle Werke, deren Autoren 70 Jahre tot sind. Dieser freie Zugang ermöglicht eine Auseinandersetzung jenseits der Copyright Falle, in die wir tappen sobald wir uns auf eine rechtliche Diskussion über Urheberrechte einlassen. Zuviele Anwälte vertreten die Ansprüche von Erben, Stiftungen oder selbsternannten Verwalterinnen. Deswegen beschliessen wir: Die Welt vor 70 Jahren gehört uns … und unseren Kindern.

Phasen des Public domain jams
Der Public domain jam ist nicht eine veranstaltung, in der neue künstlerische werke verhindert sondern ERMÖGLICHT werden. Die Arbeit besteht aus 4 Phasen:
1. RECHERCHE URHEBER
2. WERKE SAMMELN, recherchieren welcher Autor welche Werke geschaffen hat, diese kopieren, scannen, verlinken (hier auf pdjam.wordpress.com)
3. JAM DESKS, KÜNSTLERISCHE & KREATIVE TECHNIKEN anfragen, entwickeln und veröffentlichen (Künstler, Programmierer, Tools)
4. VERANSTALTUNGEN ORGANISIEREN an denen Werke mit dem Publikum gejammt werden (Public Domain Jam, Apero, Day)

Die 7 künstlerische/kreative Tools stehen am Public Domain Jam zur Verfügung um durch die Workshop Teilnehmerinnen auf die gesammelten Werke angewandt zu werden. Die 7 Projekte sind Tools, mit denen man digitale Materialien JAMMEN kann. Der JAM steht im Mittelpunkt. Die Tools (auch künstlerische Techniken) sollen frei sein. Wir sprechen hier vom künstlerischen Umgang mit künstlerischem Material. Umso künstlerischer die Tools sind, mit denen wir Kunst bearbeiten, umso grösser wird das Werk. Diese These gilt es zu bestätigen. Ein Werk also einfach nur zu kopieren und nachzurpoduzieren kann technisch zwar eine Herausforderung sein, künstlerisch ist sie aber die schwächste Form der Weiterbearbeitung.

Im letzten Jahr war z.B. die Herangehensweise von Eric Gill an die Schrift als Bildhauer Teil des Public Domain Jams. Es galt Schrift im Sinn von Gill aus der heutiger Perspektive mit seinen Techniken zu überarbeiten. Das wäre meiner Meinung nach der richtige intellektuelle Zugang im Umgang mit den ursprünglichen Werken.

7 Tools am Public Domain Jam
- Sven Hürlimann: Text 2 Speech Tool mit Lautsprecher im öffentlichen Raum
- Christoph Stähli: Community Browser zur freien Bildassoziation
- Claudio Zopfi: eKaraoke
- Ingrid Käser: Collagen basteln mit Farbausdrucken, Texten, etc.
- Effi Tanner
- Marc Lee: Breaking the news
- Niklaus Mettler/Simon Trüb: 3D

Es geht an den Public Domain Veranstaltungen in Zürich also nicht so sehr um die Befreiung der Kunst aus den Klauen des Rechts sondern um eine radikale Aneignung der Vergangenheit durch Neu -u. Umdeutungen. Dazu haben wir ein Gestaltungskonzept entwickelt.

Unabhängig von den Stiftungen und Verwertungsgesellschaften nehmen wir uns so das Recht und verarbeiten die Werke neu. Das schöne an Public Domain ist, dass uns gesagt wurde, dass das Urheberrecht 70 Jahre lang gilt. Wenn nicht, soll uns im Nachhinein ein findiger Anwalt vom Gegenteil überzeugen. DIE WELT VOR 70 JAHREN GEHÖRT UNS!

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Zu Besuch bei Onkel Klee

Am 3.Dezember fuhren wir mit Flurina (2) und Pablo (3) nach Bern ins Paul Klee Museum. Was uns dort passiert ist findet ihr in dieser kurzen Bildergeschichte.

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